Risikofrüherkennung und Unternehmensplanungen

„Die Mitglieder des zur Geschäftsführung berufenen Organs einer juristischen Person wachen fortlaufend über Entwicklungen, welche den Fortbestand der juristischen Person gefährden können.“ (§ 1 Abs. 1 S. 1 StaRUG)

Der Gesetzgeber hat im Rahmen des StaRUG die rechtsformübergreifende Pflicht zur Risikofrüherkennung und zum Krisenmanagement für die Geschäftsleitung verschärft. Durch die Erstellung und Plausibilisierung integrierter Unternehmensplanungen unterstützen wir Geschäftsleiter bei der Wahrnehmung ihrer Sorgfaltspflichten.

Integrierte Unternehmensplanung und Planungsprozess

Viele Unternehmen verfügen über keine oder eine nur unzureichende integrierte Unternehmensplanung, bestehend aus einer kohärenten Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Kapitalflussrechnung. Spätestens bei den ersten Anzeichen einer Unternehmenskrise ist es jedoch an der Zeit, sich einen detaillierten Überblick über die finanzielle Lage und die künftige finanzielle Entwicklung zu verschaffen. Eine Unternehmenssteuerung nach Kontostand ist haftungsträchtig und stellt keine Option dar.

Wir unterstützen Sie bei der Weiterentwicklung oder Erstellung Ihrer integrierten Unternehmensplanung und ergänzen sie um für Ihr Unternehmen maßgebliche Kennzahlen. Gemeinsam erarbeiten wir Strukturen, die keiner umfangreichen Software bedürfen und alltagstauglich sind. Wir versetzen Sie damit in die Lage, Gefahrenlagen zu erkennen, Lösungsansätze zu entwickeln und bei Bedarf rechtzeitig Gegenmaßnahmen einleiten zu können.

„Quick Check“ Planung und Risikofrüherkennungssystem

Sie verfügen bereits über ein Risikofrüherkennungssystem und eine (integrierte) Unternehmensplanung, möchten jedoch deren Belastbarkeit überprüfen? Innerhalb kürzester Zeit verschaffen wir uns im Rahmen eines „Quick Checks“ einen Überblick über Ihren Planungsprozess, identifizieren Stärken und Schwächen und würdigen die Aussagekraft Ihres Planungsmodells sowie die Angemessenheit Ihres (finanziellen) Risikofrüherkennungssystems.

Stellungnahmen gemäß anerkannter Branchenstandards

Wir nehmen auch Dritten gegenüber in einer gemeinsam festgelegten Tiefe („ASSURANCE-Niveau“) Stellung zu unternehmerisch maßgeblichen Sachverhalten und Themen.

Der Umfang unserer Stellungnahmen reicht von indikativen (Erst-)Einschätzungen („Quick Checks“) über Stellungnahmen zu abgrenzbaren Sachverhalten bis hin zu Bescheinigungen und Gutachten, in denen wir auch gegenüber Dritten Stellung beziehen und Verantwortung übernehmen.

Sanierungsgutachten nach IDW S 6

Wir erstellen Sanierungsgutachten nach IDW S 6 als fundierte Grundlage für Finanzierungs- und Geschäftsentscheidungen. Im Mittelpunkt stehen die Analyse der wirtschaftlichen Lage sowie der Ursachen der Krise, das Markt- und Wettbewerbsumfeld, das Leitbild des restrukturierten Unternehmens sowie die Erarbeitung tragfähiger Maßnahmen, die ihren Niederschlag in einer integrierten Unternehmensplanung finden. Integriert werden Ergebnis-, Bilanz- und Liquiditätsplanung, Kapitaldienstfähigkeit und Finanzierungsbedarf, um Handlungsbedarfe verlässlich adressieren und zukunftsgerichtet belastbare Entscheidungen treffen zu können.

Fairness Opinions nach IDW S 8

Im Rahmen unserer Fairness Opinions „im engeren Sinne“ nehmen wir Stellung zur finanziellen Angemessenheit von Transaktionspreisen im Rahmen unternehmerischer Initiativen. 

Im Rahmen unserer Fairness Opinions „im weiteren Sinne“ nehmen wir auf ganz ähnliche Weise Stellung zu abgrenzbaren finanziellen Fragestellungen. Beispiele dafür sind die retrospektive Bewertung von Unternehmen(santeilen) oder die vertragsgemäße Erfüllung von Leistungsverpflichtungen aus einer Patronatserklärung.

Schutzschirmbescheinigung gemäß § 270d InsO nach IDW S 9

Die Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung als sog. „Schutzschirmverfahren“ stellt regelmäßig eine Option dar, die für die Sanierung eines Unternehmens besonders geeignet ist. Voraussetzung für ein solches Verfahren ist eine Schutzschirmbescheinigung, die durch einen qualifizierten Gutachter zu erstellen ist. In diesem Zusammenhang nehmen Stellung zu der Frage, ob die in § 270d InsO genannten Voraussetzungen für die Anordnung eines solchen Schutzschirmverfahrens erfüllt sind. 

Insolvenzantragspflicht nach IDW S 11

Wir untersuchen Ihre Liquiditätsplanung oder integrierte Unternehmensplanung in Bezug auf das (Nicht-)Vorliegen einer Insolvenzantragspflicht. Im persönlichen Gespräch erörtern wir Auffälligkeiten und besprechen die nächsten Schritte. Sollten Sie über keine (angemessene) Unternehmensplanung verfügen, unterstützen wir Sie bei der Erstellung.

Durchführung von Financial Due Diligences ("FDD")

Eine Financial Due Diligence ist die detaillierte Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens im Vorfeld etwa eines Kaufs/Verkaufs eines Unternehmens oder einer Beteiligung.

Dabei werden unter anderem die Ertrags- und Aufwandsentwicklung, Cashflows, Vermögens- und Schuldenstruktur sowie wirtschaftliche und rechtliche Risiken anhand bestehender und/oder beabsichtigter Verträge analysiert, um die Nachhaltigkeit der Erträge, die Qualität der Zahlen und mögliche Risiko- oder Werttreiber transparent zu machen.

Käuferseitige Unterstützung ("Buy-Side Financial Due Diligence")

Mit Erfahrung und kritischer Grundhaltung unterstützen wir Sie in Ihrem Kaufprozess und führen in von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern geführten Teams insbesondere Buy-Side Financial Due Diligences durch. Wir kennen die Stellhebel einer Unternehmensbewertung und begnügen uns nicht mit oberflächlichen Erklärungen. So führen wir eine fundierte, unabhängige Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Zielunternehmens durch und ermöglichen Ihnen damit eine verlässliche Basis für Ihre Investitions‑ und Transaktionsentscheidungen.

Verkäuferseitige Unterstützung ("Sell-Side Financial Due Diligence")

Mit unserer Erfahrung können wir Sie auch auf Verkäuferseite bestens unterstützen. Durch eine seit Jahren tägliche Befassung mit Geschäftsmodellen und Unternehmensplanungen in diversen Zusammenhängen (Einrichtung Risikofrüherkennungssystem, Erstellung von Sanierungsgutachten, u.a.) kennen wir auch die vermeintlich kleinen Stellhebel, die Ihnen helfen, Ihre Zielvorstellungen zu erreichen. Diese Stellhebel zu identifizieren und im Rahmen der Darstellung eines stimmigen Gesamtbildes für Ihre Zwecke zu nutzen ist unsere Kernaufgabe bei der Begleitung der Verkäuferseite im Rahmen einer Unternehmenstransaktion.

Betriebswirtschaftliche Analysen und operative Unterstützung

Neben der Erstellung bzw. Plausibilisierung von Liquiditätsplanungen und der Prüfung von Insolvenzantragsgründen unterstützen wir Sie in einem herausfordernden Umfeld einzelfallbezogen mit unserem betriebswirtschaftlichen Know-How.

Optionsanalysen

Entscheidungen informiert treffen – das ist das Credo in herausfordernden Situationen. Gemeinsam identifizieren und erarbeiten wir einzelfall- und situationsbezogene Handlungsoptionen und untersuchen deren Vorteilhaftigkeit insbesondere auch aus finanzwirtschaftlicher und insolvenzrechtlicher Perspektive. 

Krisenmanagement

In kritischen Phasen sind die Demonstration von Führungsstärke sowie eine professionelle und transparente Kommunikation wesentliche Faktoren zur Bewältigung der Unternehmenskrise. Mit bewährten Methoden und umfassender Erfahrung im Krisenmanagement unterstützen wir Sie bei der proaktiven Einbindung wesentlicher Stakeholder und der Ausarbeitung zukunftsfähiger Lösungen für Ihr Unternehmen. 

Monitoring

In regelmäßigen Abständen analysieren und besprechen wir zahlenbasiert die Geschäftsentwicklung Ihres Unternehmens (Durchführung von Soll-Ist-Abgleichen). Unser externes Monitoring schafft Vertrauen und bildet u.a. gegenüber Jahresabschlussprüfern und Kreditgebern die Grundlage für Gespräche „auf Augenhöhe“.

Operative Unterstützung in der Buchhaltung

Ob Buchungsstau im Debitoren-, Kreditoren- oder Hauptbuchbereich: Unsere erfahrenen Buchhalter unterstützen Sie flexibel vor Ort und/oder remote. Wir arbeiten uns schnell in Ihre Systeme ein, bauen Rückstände strukturiert ab und begleiten Sie bei Monats-, Quartals- und Jahresabschlüssen. Gemeinsam mit Ihrem Team halten wir Ihre Buchhaltung auf Stand und ermöglichen so belastbare Analysen.

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Zur Klärung Ihrer Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.